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Europäischer Gerichtshof entscheidet zugunsten des neuesten US- und EU-Rahmens für Datentransfers

Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage gegen den EU-US-Transatlantik-Datenschutzrahmen abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die USA einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten für Daten bieten, die aus der EU übermittelt werden. Der Rahmen ermöglicht es Europäern, Beschwerden über den Umgang von US-Unternehmen mit Daten einzureichen. Ein französischer Politiker, Philippe Latombe, argumentierte, dass die Vereinbarung aufgrund massenhafter Datenerhebung und einer nicht unabhängigen Beschwerdestelle nicht über ausreichende Datenschutzgarantien verfüge. Das Gericht befand die Beschwerdestelle, das DPRC, für ausreichend unabhängig. Es wies auch die Behauptungen über weit verbreitete Datenerhebung zurück. Das Gericht räumte die Möglichkeit zukünftiger Änderungen des US-Rechts ein, die eine Überprüfung des Rahmens erfordern könnten. Latombe kann beim Gerichtshof der Europäischen Union Berufung einlegen. Diese Entscheidung folgt auf frühere Ungültigerklärungen ähnlicher Datenübermittlungsvereinbarungen. Die Entscheidung erlaubt weiterhin Datenübermittlungen zwischen der EU und den USA im Rahmen des aktuellen Rahmens.
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