Gericht erlaubt Fortsetzung des Suchabkommens zwischen Google und Apple unter Auflagen
Ein Richter entschied, dass Google nicht daran gehindert ist, Suchvereinbarungen mit Unternehmen wie Apple einzugehen. Während Google keine exklusiven Suchmaschinenvertriebsverträge abschließen darf, kann das Unternehmen Apple weiterhin dafür bezahlen, dass Google die Standardsuchoption auf iPhones ist. Der Richter merkte an, dass ein Verbot von Googles Zahlungen an Partner erhebliche Schäden für Vertriebspartner, verwandte Märkte und Verbraucher verursachen könnte. Google darf Zahlungen leisten und anderen Partnern Vorteile für die Vorinstallation oder Platzierung von Google Search, Chrome und Gemini anbieten. Das Gericht entschied sich auch gegen die erzwungene Veräußerung des Chrome-Browsers oder des Android-Betriebssystems von Google und hielt den Antrag der Regierung für eine Überschreitung. Google muss jedoch Daten über seine Suchergebnis-Ranking-Methoden mit rivalisierenden Suchmaschinen teilen. Dieses Urteil ergeht, nachdem im August 2024 festgestellt wurde, dass Google ein Suchmonopol besitzt. Das Justizministerium hatte die Veräußerung von Chrome und möglicherweise Android gefordert, um dieses Monopol zu beseitigen. Berichten zufolge legt Google Berufung gegen die Entscheidung ein, wobei die Datenfreigabepflicht ein wahrscheinlicher Grund für die Berufung ist.