"Ein US-Berufungsgericht entschied, dass Teile des Weißen-Hauses-Verbots gegen die Associated Press bestehen bleiben können, was ihren Zugang behindert. Pressefreiheitsaktivisten befürchten, dass dieser Fall Präzedenzfälle für die Meinungsfreiheit von Journalisten setzt. Die AP äußerte Enttäuschung und prüft ihre Optionen nach dem Urteil. Das Weiße Haus bezeichnete die Entscheidung als Sieg und behauptete, dass die AP keinen garantierten Sonderzugang habe. Die AP verklagte die Trump-Administration wegen Zugangsbeschränkungen bei Veranstaltungen und behauptete, dass dies Verstöße gegen die Meinungsfreiheit nach dem Ersten Zusatzartikel seien. Das Weiße Haus behauptete, das Verbot sei aufgrund der Weigerung der AP, "Golf von Mexiko" in "Golf von Amerika" zu ändern. Ein Richter lehnte zunächst die AP-Motion ab, aber später entschied er zu ihren Gunsten, indem er auf die Schutzbestimmungen des Ersten Zusatzartikels verwies. Die Trump-Administration legte Berufung ein, was zu dem aktuellen Urteil führte. Das Berufungsgericht stellte fest, dass Räume wie das Oval Office nicht unter den Schutz des Ersten Zusatzartikels fallen. Allerdings muss das Weiße Haus der AP Zugang zu größeren Räumen wie dem East Room gewähren."
www.axios.com
Appeals court allows White House AP ban to continue
Create attached notes ...