Anforderung an ein aktives Kon... Notiz

Anforderung an ein aktives Konto - ESMA sucht nach erster Eingabe unter EMIR 3

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ein Konsultationspapier zum Thema der Bedingungen für das Anforderung an ein aktives Konto (AAR) im Rahmen von EMIR 3 veröffentlicht, einer neuen Regelung für EU-Kontrahenten bei bestimmten Derivaten.Die AAR erfordert, dass EU-Kontrahenten ein aktives Konto bei einem in der EU zugelassenen Zentralen Kontrahenten (CCP) haben.ESMA bittet um Meinungen von Stakeholdern zu wichtigen Aspekten der AAR, darunter operative Bedingungen, Repräsentativitätsverpflichtungen und Meldepflichten.Die drei operativen Bedingungen sollen sicherstellen, dass das Clearing-Konto aktiv und funktionsfähig ist, einschließlich Stress-Tests.Die Repräsentativitätsverpflichtung gilt für sehr aktive Kontrahenten und verlangt, dass ihre Clearing-Aktivitäten repräsentativ für ihre gesamten Derivat-Transaktionen sind.Meldepflichten werden die Einhaltung der AAR überprüfen.ESMA wird bis zum 27. Januar 2025 Feedback berücksichtigen und plant, den endgültigen Entwurf der Durchführungsbestimmungen (RTS) innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten von EMIR 3 an die Europäische Kommission zu übermitteln.ESMA wird am 20. Januar 2025 ein öffentliches Hearing abhalten, um das Konsultationspapier zu diskutieren.Die Konsultation zielt darauf ab, die Bedingungen der AAR zu klären und eine effektive Umsetzung und Überwachung sicherzustellen.Feedback von Stakeholdern wird bei der Ausformulierung des endgültigen RTS für die AAR im Rahmen von EMIR 3 helfen.