Ein Bundesrichter hat gegen die Umweltschutzbehörde EPA entschieden und die Freigabe von Geldern an gemeinnützige Organisationen angeordnet, die Zuschüsse für ein "Green Bank"-Programm erhalten hatten. Die EPA hatte unter der Trump-Administration diese Gelder unter Berufung auf Missmanagement und möglichen Betrug eingefroren. Die gemeinnützigen Organisationen verklagten die EPA mit der Begründung, deren Vorgehen sei rechtswidrig und verletze den rechtmäßigen Prozess. Richterin Chutkan gab den gemeinnützigen Organisationen Recht und stellte fest, dass keine ausreichenden Beweise für ein Fehlverhalten vorlagen, um die Einfrierung der Mittel zu rechtfertigen. Die EPA legte sofort Berufung gegen die Entscheidung ein. Das im Rahmen des Inflation Reduction Act eingerichtete "Green Bank"-Programm zielt darauf ab, Projekte im Bereich sauberer Energien zu finanzieren. Das Vorgehen der EPA wurde kritisiert, wobei ein Bundesstaatsanwalt aufgrund mangelnder Beweise die Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung ablehnte. Die gemeinnützigen Organisationen behaupten, die Behauptungen der EPA über Betrug und Missmanagement seien vorgeschoben. Die EPA besteht weiterhin auf ihrem Recht, die Verträge aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Aufsicht zu kündigen. Der Versuch der Regierung, den Fall als einfachen Vertragsstreit umzudeuten, könnte für die gemeinnützigen Organisationen zu einem weniger günstigen Gericht führen. Das Urteil der Richterin stellt einen Rückschlag für die Bemühungen der Trump-Administration dar, klimafreundliche Initiativen zu behindern.
fastcompany.com
EPA must unfreeze Biden-era ‘green bank’ funds, says federal judge
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