Der Kernstreit betrifft Apple und die Europäische Kommission rund um den Digital Markets Act (DMA). Artikel 5.4, der aus dem Englischen übersetzt wurde, schreibt vor, dass Gatekeeper gewerblichen Nutzern "kostenlos" die Kommunikation und Bewerbung von Angeboten sowie den Abschluss von Verträgen mit Endnutzern ermöglichen. Apple ist der Ansicht, dass "kostenlos" nur Kommunikation und Werbung abdeckt und Provisionen für externe Transaktionen zulässt. Die Europäische Kommission argumentiert, dass "kostenlos" für alle gilt, einschließlich des Vertragsabschlusses, basierend auf der Platzierung des Kommas. Die Auslegung der Kommission bedeutet, dass App-Entwickler nichts für externe Käufe bezahlen sollten. Die Kommission räumt ein, dass die französische und die deutsche Übersetzung möglicherweise mehrdeutig seien, behauptet jedoch, dass in anderen Sprachen Klarheit geboten sei. Bemerkenswert ist für den Autor, dass sprachliche Diskrepanzen zu Schlupflöchern im EU-Recht führen können. Der Autor glaubt, dass die Absicht der Kommission darin bestand, Apple daran zu hindern, Provisionen für externe Transaktionen zu erheben. Der Autor würde erwarten, dass sich die Anwälte von Apple auf die Implikationen des Kommas als rechtliche Strategie konzentrieren. Der Autor betont, dass die Absichten der Kommission trotz des Textstreits offensichtlich seien. Apple sieht sich sowohl in der EU als auch in den USA mit ähnlicher Kritik wegen seiner Anti-Lenkregeln konfrontiert.
cafetechinenglish.substack.com
The Comma That Might Cost Apple Billions in Europe
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