Die ESMA gibt Empfehlungen und... Notiz

Die ESMA gibt Empfehlungen und Vorschläge, um Prospekte zu vereinfachen

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat finale Berichte über die Prospektverordnung und die zivilrechtliche Prospekt haftung veröffentlicht. Die Berichte enthalten Empfehlungen, um die Kapitalmarktaktivität durch Verringerung der regulatorischen Belastung zu erleichtern. Der technische Rat zur Prospektverordnung enthält Ratschläge zur Inhalte und Format von Prospekten, die Überprüfung von Informationen und die Verfahren für die Genehmigung vor. Es schlägt auch Aktualisierungen der Datenmeldeanforderungen vor, die im Einklang mit den Änderungen durch das Börsenzulassungsgesetz eingeführt wurden. Der technische Rat zur zivilrechtlichen Prospekt haftung präsentiert Rückmeldungen von Stakeholdern, die daraus resultierenden Ratschläge der ESMA und ein Update zu den Abschnitten, die die zivilrechtliche Haftung betreffen. Die ESMA hat die Berichte an die Europäische Kommission (EK) übermittelt. Die EK wird innerhalb von drei Monaten, die verlängert werden können, eine Entscheidung über die Aktualisierung der delegierten Verordnung 2019/979 treffen. Die EK muss dem Europäischen Parlament und Rat bis zum 31. Dezember 2025 einen Bericht vorlegen, in dem die Frage der Haftung für Informationen in einem Prospekt untersucht wird. Die EK wird prüfen, ob eine weitere Harmonisierung der Prospekt haftung in der Union gerechtfertigt ist. Die Berichte und Anhänge sind auf der Website der ESMA verfügbar.