Die ESMA verhängt gegen Modefinance S.r.l. eine Geldbuße von 420.000 EUR wegen irreführender Verwendung des Namens der ESMA in Aussagen im Zusammenhang mit ihren Kreditrating-Aktivitäten.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat gegen Modefinance S.r.l. eine Geldbuße in Höhe von 420.000 EUR wegen Verstoßes gegen die Verordnung über Ratingagenturen verhängt. Der Verstoß bestand darin, dass Modefinance den Namen der ESMA in einer Weise verwendete, die den Eindruck erweckte, ihre Kreditratings oder Aktivitäten würden von der ESMA befürwortet oder genehmigt. Zwischen September 2018 und Oktober 2021 veröffentlichte Modefinance auf ihren Websites Erklärungen, in denen die ESMA als Instanz bezeichnet wurde, die ein in ihren Scoring- und Kreditratingaktivitäten verwendetes Modell "zertifiziert" oder "validiert" habe. Die ESMA stellte fest, dass diese Verwendung ihres Namens irreführend war und die ordnungsgemäße Funktion der EU-Finanzmärkte beeinträchtigen könnte. Laut der ESMA-Vorsitzenden Verena Ross könnten die Handlungen von Modefinance Investoren in die Irre führen. Der Verstoß beruhte nachweislich auf Fahrlässigkeit seitens Modefinance. Bei der Berechnung der Geldbuße berücksichtigte die ESMA sowohl erschwerende als auch mildernde Umstände, die in der CRA-Verordnung aufgeführt sind. Die ESMA hat außerdem eine öffentliche Bekanntmachung über den Verstoß herausgegeben. Die Entscheidung über die Aufsichtsmaßnahme und die öffentliche Bekanntmachung sind auf der Website der ESMA verfügbar. Die Geldbuße und die öffentliche Bekanntmachung zielen darauf ab, die Einhaltung der CRA-Verordnung zu gewährleisten und die Integrität der EU-Finanzmärkte zu wahren.