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ESMA bereitet sich auf den Wechsel zur Einzel-Volumen-Obergrenze im Oktober 2025 vor

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine Aktualisierung des Volumen-Obergrenzen-Systems angekündigt, bei der das doppelte Volumen-Obergrenzen-Mechanismus (DVCM) durch einen einzigen Volumen-Obergrenzen-Mechanismus (VCM) im Oktober ersetzt wird. Der neue VCM begrenzt das Handelsvolumen unter der Referenzpreis-Ausnahme auf 7% des gesamten aggregierten Handelsvolumens in der EU über die letzten 12 Monate für jedes Aktien- und aktienähnliche Finanzinstrument. Wenn die Grenze überschritten wird, müssen Handelsplätze die Verwendung der Ausnahme für das betreffende Instrument für drei Monate aussetzen. Handelsplätze müssen ihre Entscheidung zur Aussetzung der Ausnahme auf Daten basieren, die von der ESMA auf ihrer dedizierten VCM-Webseite veröffentlicht werden. Um die Berichterstattungslast zu reduzieren, werden VCM-Berechnungen auf Transaktionsberichtsdaten basieren, die von nationalen zuständigen Behörden (NZB) gesammelt werden, und das DVCM-Berichtssystem wird im Januar 2026 stillgelegt. Die ESMA hat eine Änderung des Regeltechnischen Standards 3 (RTS 3) eingereicht, um diese Änderungen widerzuspiegeln. Der Wechsel zu VCM wird im Oktober stattfinden, unabhängig davon, ob die RTS-3-Revision in Kraft ist. Die ESMA bereitet das neue VCM-Datensystem vor und fordert alle interessierten Parteien auf, sich auf die Änderung der Anforderungen vorzubereiten. Die erste Veröffentlichung der Berechnungsergebnisse wird für den 9. Oktober 2025 erwartet.