Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine gemeinsame Aufsichtsaktion zu Vor-Handelskontrollen im Rahmen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II (MiFID II) abgeschlossen. Die Aktion zielte darauf ab, Einblicke in die Verwendung von Vor-Handelskontrollen durch Wertpapierfirmen in der gesamten Europäischen Union zu gewinnen. Die Ergebnisse zeigten, dass die meisten Wertpapierfirmen Vor-Handelskontrollen in ihr Handels- und Risikomanagement- Framework integriert haben. Allerdings waren die Praktiken im Hinblick auf die Implementierung und Governance oft divergent und nicht immer robust. Die ESMA wird die Ergebnisse analysieren und in den kommenden Monaten Leitlinien, einschließlich Klarstellungen und Best Practices, veröffentlichen. Die Leitlinien sollen die Verbreitung gemeinsamer Praktiken bei der Implementierung und Governance von Vor-Handelskontrollen bei EU-Firmen fördern. Das Ziel ist, die Konvergenz bei der Implementierung von Vor-Handelskontrollen in der gesamten EU zu fördern. Die Aktion wurde in Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden (NZB) durchgeführt. Die Leitlinien der ESMA werden weitere Klarheit über die Implementierung von Vor-Handelskontrollen im Rahmen von MiFID II schaffen. Das Ziel des Regulators ist es, sicherzustellen, dass Wertpapierfirmen robuste Vor-Handelskontrollen haben, um Risiken effektiv zu managen. Durch die Veröffentlichung von Leitlinien strebt die ESMA eine konsistente Herangehensweise an Vor-Handelskontrollen in der gesamten EU an.
esma.europa.eu
ESMA finds convergence opportunities for pre-trade controls
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