ESMA finalisiert ihren Rat zum CSDR-Sanktionsmechanismus
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihren Abschlussbericht über die technische Empfehlung für die Europäische Kommission zum Strafmechanismus der Zentralen Wertpapierverwahrungsregelung (CSDR) veröffentlicht. Der Bericht zielt darauf ab, die Effizienz der Abwicklung in der EU zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Umstellung auf T+1. Die Empfehlung der ESMA konzentriert sich auf drei Hauptaspekte: alternative Parameter für die Berechnung von Strafen aufgrund von Bargeldmangel, die Behandlung historischer Referenzpreise für Strafen bei verspäteter Abwicklung und das Design und die Höhe der Strafsätze für jede Asset-Klasse. Die ESMA schlägt vor, das aktuelle Design des Strafmechanismus beizubehalten und eine moderate Erhöhung der Strafsätze einzuführen, die sich auf die meisten Asset-Klassen auswirken. Der Strafmechanismus hat die Abwicklungseffizienz in der EU seit seiner Einführung im Februar 2022 verbessert. Die ESMA ist der Meinung, dass Bargeldstrafen weiterhin positive Auswirkungen auf die Abwicklungseffizienz haben können. Die Europäische Kommission wird die technische Empfehlung der ESMA bei der Änderung der delegierten Verordnung berücksichtigen. Der überarbeitete Strafmechanismus wird nach der Annahme und Veröffentlichung der geänderten Verordnung im Amtsblatt der EU anwendbar sein. Das Europäische Parlament und der Rat der EU werden die geänderte Verordnung vor ihrer Annahme prüfen. Der Bericht ist Teil der Bemühungen der ESMA, effiziente und stabile Finanzmärkte in der EU zu fördern.