ESMA gibt Empfehlungen ab, um ESG-Offenlegungsregeln für Benchmark-Administrator zu vereinfachen
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die Ergebnisse ihrer gemeinsamen Aufsichtsaktion (CSA) zu ESG-Offenlegungen im Rahmen der Benchmark-Verordnung (BMR) veröffentlicht. Die CSA, die gemeinsam mit nationalen zuständigen Behörden durchgeführt wurde, zielt darauf ab, die ESG-Offenlegungsregeln für Benchmark-Administratoren zu vereinfachen. Die ESMA empfiehlt potenzielle Änderungen an den Level-2-Maßnahmen der BMR, um die regulatorische Belastung für Benchmark-Administratoren zu verringern. Der Bericht enthält auch Empfehlungen, um die Transparenz und Vergleichbarkeit von ESG-Informationen für Benchmark-Nutzer zu verbessern. Die ESMA berücksichtigt den weiteren regulatorischen Kontext der nachhaltigen Finanzen und die Notwendigkeit von Konsistenz und Kompatibilität von ESG-Offenlegungsanforderungen in verschiedenen Gesetzgebungen. Die Behörde wird weiterhin mit nationalen zuständigen Behörden und der Europäischen Kommission zusammenarbeiten, um Folgemaßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen werden die Verwendung von Konvergenzwerkzeugen für die Aufsicht umfassen, um eine effektive und konsistente Aufsicht über ESG-Offenlegungen zu fördern. Ziel ist es, eine stärkere Aufsichtskultur in der gesamten EU aufzubauen. Der Bericht ist Teil der Rolle der ESMA als direkte Aufsichtsbehörde für Benchmark-Administratoren. Die CSA ist die erste ihrer Art, und ihr Ergebnis wird zukünftige Aufsichtsmaßnahmen informieren. Die Empfehlungen der ESMA zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen der Verringerung der regulatorischen Belastung und der Sicherstellung von Transparenz und Vergleichbarkeit von ESG-Informationen zu finden.