ESMA konsultiert über Änderungen am MiFID-Forschungsregime
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine Konsultation zu Änderungen der Forschungsbestimmungen in der delegierten Richtlinie der Märkte für Finanzinstrumente II (MiFID II) gestartet. Dies folgt Änderungen, die durch das Börsengesetz eingeführt wurden, das gemeinsame Zahlungen für Ausführungsdienstleistungen und Forschung für alle Emittenten ermöglicht. Das Börsengesetz hebt die Einschränkung der Marktkapitalisierung von Emittenten auf, die von der Forschung abgedeckt werden. Die Konsultation umfasst Vorschläge zur Änderung von Artikel 13 der delegierten Richtlinie MiFID II, um ihn mit der neuen Zahlungsoption abzustimmen. Die Vorschläge der ESMA zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die jährliche Bewertung der Forschungsqualität auf robusten Kriterien basiert. Die Vorschläge zielen auch darauf ab, sicherzustellen, dass die Vergütungsmethode für gemeinsame Zahlungen Unternehmen nicht daran hindert, die Anforderungen an die beste Ausführung zu erfüllen. Die Konsultation richtet sich in erster Linie an Forschungsanbieter, Wertpapierfirmen und Anleger. Die ESMA wird die erhaltenen Rückmeldungen zu dieser Konsultation bis zum 28. Januar 2025 berücksichtigen. Die Behörde plant, ihre technische Empfehlung an die Kommission im zweiten Quartal 2025 vorzulegen. Die Konsultation ist Teil der Bemühungen der ESMA, Anleger zu schützen und die Integrität der Finanzmärkte sicherzustellen.