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ESMA konsultiert über vereinfachte Insider-Listen-Formate nach dem Börsenzulassungsgesetz

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, in dem Änderungen am Format für die Erstellung und Aktualisierung von Insiderlisten im Rahmen der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) vorgeschlagen werden. Die Änderungen zielen darauf ab, die administrative Belastung für Emittenten zu reduzieren, die Insiderlisten führen müssen. Das Listing-Gesetz verpflichtet die ESMA, die Durchführungs-technischen Standards (ITS) für Insiderlisten zu überarbeiten, um das derzeit für den SME-Wachstumsmarkt geltende vereinfachte Format auf alle Emittenten auszuweiten. Die Konsultation bleibt bis zum 3. Juni 2025 offen, und die ESMA wird die ITS auf der Grundlage der erhaltenen Rückmeldungen finalisieren. Die finalisierten ITS werden der Europäischen Kommission im 4. Quartal 2025 vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen sind Teil der Änderungen des Listing-Gesetzes an der MAR. Das aktuelle Format für Insiderlisten wird als belastend für Emittenten angesehen, und die Änderungen zielen darauf ab, den Prozess zu vereinfachen. Die ESMA sucht Feedback von Stakeholdern zu den vorgeschlagenen Änderungen an den ITS für Insiderlisten. Das Konsultationspapier enthält die Entwürfe für die Durchführungs-technischen Standards zur Ausweitung des Einsatzes des erleichterten Formats für Insiderlisten. Die Änderungen sollen allen Emittenten zugutekommen, nicht nur denen am SME-Wachstumsmarkt.