ESMA konsultiert zu Clearing-Schwellenwerten unter EMIR 3
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bittet um Beiträge zu neuen Clearing-Schwellenwerten im Rahmen der Überprüfung der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung (EMIR 3). Das Konsultationspapier umfasst Vorschläge für überarbeitete Clearing-Schwellenwerte, Absicherungsausnahmen für nichtfinanzielle Gegenparteien und einen Auslösemechanismus zur Überprüfung der Schwellenwerte. Die überarbeitete Methodik konzentriert sich auf außerbörsliche (OTC-)Derivate, die nicht über einen zugelassenen oder anerkannten zentralen Kontrahenten (CCP) gecleart werden. Der Ansatz bewertet das mit nicht geclearten Transaktionen verbundene Risiko, um festzustellen, ob Unternehmen verpflichtet werden sollten, ihre OTC-Derivate zu clearen. Ziel ist es, eine verhältnismäßige Clearingpflichtregelung sicherzustellen, die sich auf Unternehmen mit signifikanter OTC-Derivateaktivität und großen nicht geclearten Positionen konzentriert. Die Konsultation läuft bis zum 16. Juni 2025. Auf der Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen wird die ESMA einen endgültigen Bericht veröffentlichen und der Europäischen Kommission bis Ende des Jahres den Entwurf der technischen Standards vorlegen. Das Konsultationspapier ist Teil des Mandats der ESMA zur Entwicklung von Regulierungsstandards (RTS) zu Clearing-Schwellenwerten. Die neue Methodik zielt darauf ab, eine effektivere Clearingpflichtregelung zu gewährleisten. Die ESMA bittet um Beiträge von Interessengruppen, um die Entwicklung des neuen Clearing-Schwellenwertsystems zu unterstützen.