ESMA schlägt Vorschläge vor, u... Notiz

ESMA schlägt Vorschläge vor, um den Prospektbereich zu straffen, und sucht nach Input von Stakeholdern

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ein Konsultationspapier und einen Aufruf zur Beweisabgabe zu Haftung für Prospekte im Rahmen der Prospektverordnung veröffentlicht. Das Konsultationspapier enthält Empfehlungen, um die europäische Kapitalmarktaktivität durch Vereinfachung und Reduzierung der regulatorischen Belastung zu erleichtern. Es schlägt außerdem Aktualisierungen der Datenberichterstattungsanforderungen vor und führt Vorschläge für nicht-aktienbasierte Wertpapiere mit ESG-Merkmalen ein. Das Börsengesetz zielt darauf ab, die Börsenzulassungsregeln für Unternehmen zu vereinfachen, während Transparenz, Anlegerschutz und Marktrechtsstaatlichkeit erhalten bleiben. Das Gesetz fordert auch eine Analyse der Haftung für Informationen in einem Prospekt und eine Bewertung, ob eine weitere Harmonisierung erforderlich ist. Der Aufruf zur Beweisabgabe zu Haftung für Prospekte sucht nach Meinungen, ob eine weitere Harmonisierung in Betracht gezogen werden sollte. Interessierte Parteien sind eingeladen, bis zum 31. Dezember 2024 zum Konsultationspapier und zum Aufruf zur Beweisabgabe beizutragen. Die ESMA wird ihren endgültigen technischen Rat an die Europäische Kommission in zwei separaten Berichten im zweiten Quartal 2025 veröffentlichen. Die Berichte werden auf den erhaltenen Rückmeldungen von Interessierten basieren. Das Ziel des Konsultationspapiers und des Aufrufs zur Beweisabgabe ist es, Input zu sammeln, um technischen Rat zu möglichen Änderungen der Haftungsbestimmungen zu geben.