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ESMA veröffentlicht Grundsätze für die Überwachung von Risiken durch Dritte

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat 14 Grundsätze zu Drittrisiken veröffentlicht, um eine gemeinsame EU-weite Aufsichtskultur zu fördern. Die Grundsätze behandeln die in den letzten Jahren beobachteten Risiken bei der Nutzung von Outsourcing, Delegation oder anderen Drittdienstleistungen durch beaufsichtigte Unternehmen. Die Grundsätze bieten eine gemeinsame Aufsichtsrechtliche Grundlage für die nationalen zuständigen Behörden (NZBen) und die ESMA, um die Robustheit der Aufsichtsrahmen zu erhöhen. Sie werden den beaufsichtigten Unternehmen helfen, Drittrisiken zu verstehen und zu managen. Die ESMA wird die Umsetzung der Grundsätze durch Aufsichtsgespräche und Fallstudien unter den NZBen unterstützen. Die Grundsätze zielen darauf ab, eine gemeinsame und effektive EU-weite Aufsichtskultur zu fördern. Die Veröffentlichung der Grundsätze ist ein wichtiger Schritt hin zur Verbesserung der Aufsicht über Drittrisiken in der EU. Die Grundsätze werden schrittweise umgesetzt, wobei die ESMA den NZBen unterstützen wird. Die Umsetzung der Grundsätze wird von der ESMA überwacht und überprüft. Die Veröffentlichung der Grundsätze ist ein wichtiger Meilenstein in den Bemühungen der ESMA, Drittrisiken anzugehen. Die Grundsätze sind auf der Website der ESMA verfügbar.