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Gerichtsurteil: 'Chef Arschloch' zu nennen, rechtfertigt keine Kündigung

Ein Arbeitsgericht hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Managers als "Arschloch" nicht automatisch eine Kündigung rechtfertigt und sprach einer Büroleiterin, die ungerechtfertigt entlassen wurde, fast 30.000 Pfund zu. Kerrie Herbert wurde fristlos entlassen, nachdem sie den Ausdruck während einer hitzigen Auseinandersetzung mit ihrem Manager und einem anderen Direktor verwendet hatte. Arbeitsrichterin Sonia Boyes stellte fest, dass das Unternehmen nicht angemessen handelte, als es Herbert wegen einer einzelnen, untypischen Äußerung während eines Streits entließ. Die Richterin erklärte, dass die Äußerung, obwohl unakzeptabel, kein grobes Fehlverhalten oder ein so schwerwiegendes Fehlverhalten darstellte, das eine fristlose Kündigung rechtfertigte. Das Unternehmen versäumte es auch, die ordnungsgemäßen Disziplinarverfahren einzuhalten. Herbert hatte zu ihren Vorgesetzten gesagt: "Wenn es irgendjemand anderes in dieser Position wäre, wäre er oder sie wegen der Vorgänge im Büro schon vor Jahren gegangen, aber nur wegen euch beiden Arschlöchern bin ich geblieben." Ihr Manager antwortete: "Nenn mich nicht Arschloch oder meine Frau. Das war's, Sie sind entlassen. Packen Sie Ihre Sachen und verpissen Sie sich." Das Gericht sprach Herbert 15.042,81 Pfund Entschädigung zu und ordnete an, dass die Firma 14.087 Pfund zu ihren Anwaltskosten beisteuern muss. Dieses Urteil impliziert, dass Kontext und Verhaltensmuster entscheidend sind, um den Schweregrad des Fehlverhaltens eines Mitarbeiters zu bestimmen.