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"Oberster Gerichtshof bestätigt Biden-Ära-Regel zur Regulierung von "Geisterwaffen""

"Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Regelung der Biden-Regierung zu sogenannten "Geisterwaffen" bestätigt. Dabei handelt es sich um Teile oder Bausätze ohne Seriennummer, die zu vollständigen Schusswaffen zusammengebaut werden können. Die Entscheidung mit 7 zu 2 Stimmen, verfasst von Richter Neil Gorsuch, erlaubt es dem US Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (US-Behörde für Alkohol, Tabak, Schusswaffen und Sprengstoffe), diese Bausätze weiterhin zu regulieren. Die Regelung öffnet auch die Tür für Hintergrundüberprüfungen und Altersnachweise beim Kauf der Bausätze. Befürworter der Waffenkontrolle haben sich gegen die Bausätze ausgesprochen und ihre Unverfolgbarkeit und potenzielle Attraktivität für Kriminelle angeführt. Richter Gorsuch merkte an, dass Hobbybastler zwar Freude am Zusammenbau der Bausätze haben mögen, Kriminelle sie aber auch ansprechend finden. Die Regelung verpflichtet Unternehmen, die Bausätze wie andere Schusswaffen zu behandeln, Seriennummern anzubringen, Hintergrundüberprüfungen durchzuführen und zu überprüfen, ob die Käufer mindestens 21 Jahre alt sind. Verkäufer der Teilesätze hatten die Regelung angefochten und argumentiert, dass eine Sammlung von Teilen keine Schusswaffe sei und daher nicht dem Gun Control Act von 1968 unterliege. Der Oberste Gerichtshof hob jedoch eine Entscheidung des 5. Berufungsgerichts auf, das die ATF-Regel für Geisterwaffen gekippt hatte. Befürworter des zweiten Verfassungszusatzes (Recht auf Waffenbesitz) äußern sich enttäuscht über die Entscheidung und räumen die Herausforderungen ein, vor denen Bundesregulierer bei der Kontrolle von Waffen stehen, insbesondere angesichts des Aufstiegs des 3D-Drucks. Die Entscheidung wird als eine bedeutende Entwicklung in der laufenden Debatte über die Waffenkontrolle in den Vereinigten Staaten angesehen."
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Supreme Court Upholds Biden-Era Rule On Regulation Of "Ghost Guns"
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