Das Bildungsministerium (ED) hat nach einer fünfjährigen Pause die Eintreibung von ausstehenden Bundessstudienkrediten wieder aufgenommen. Etwa 5 Millionen Kreditnehmer sind derzeit in Zahlungsverzug, weitere 5 Millionen sind in Verzug, was potenziell zu einem massiven Anstieg der Ausfälle führen könnte. Das ED nutzt das Treasury Offset Program (TOP), um Löhne und Treasury-Zahlungen zu pfänden. Kreditnehmer erhalten jedoch eine 65-tägige Vorankündigung, bevor die Pfändung beginnt. Auf ausstehende Kredite fallen weiterhin Zinsen an, was die Schuldenlast erhöht. Viele Kreditnehmer stehen vor Herausforderungen wie Änderungen des Kreditsachbearbeiters und Verwirrung über die Rückzahlungsbedingungen. Für Bundessstudienkredite gibt es keine Verjährungsfrist, was bedeutet, dass die Regierung die Eintreibung unbefristet betreiben kann. Um eine Pfändung zu vermeiden, sollten Kreditnehmer ihren Kreditsachbearbeiter identifizieren, ihre Kreditbedingungen verstehen und Optionen wie einkommensabhängige Rückzahlung, Kreditsanierung oder Konsolidierung prüfen. Die vollständige Rückzahlung des Kredits ist ideal, aber für viele eine Herausforderung. Rechtzeitiges Handeln ermöglicht es den Kreditnehmern, ihre ausstehenden Kredite zu regeln, bevor es zu einer Lohnpfändung kommt.
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