Zentralbankgeld als Katalysator für Fungibilität: der Fall von Stablecoins
Um sicherzustellen, dass Zahlungsmittel zum Nennwert leicht austauschbar sind – d. h. fungibel – für Einzelhandelszahlungen, sind drei Elemente erforderlich: (1) endgültige Abrechnung; (2) Interoperabilität; und (3) nahtlose Konvertierbarkeit der Zahlungsmittel in das "ultimative" oder quasi-ultimative Zahlungsmittel. Dieses Papier argumentiert, dass von verschiedenen Emittenten auf verschiedenen Blockchains ausgegebene Stablecoins in gleichem Maße fungibel sein können wie Geschäftsbankeinlagen von verschiedenen Banken, vorausgesetzt, dass (i) Zahlungs- und Abrechnungstechnologien interoperabel sind, (ii) Zahlungen auf Ledgern abgewickelt werden, die endgültige Abrechnung bieten, und (iii) dass Zentralbankgeld als Anker für das Währungssystem fungiert (unter der Annahme, dass das Zentralbankgeld selbst durch eine homogene Rechnungseinheit untermauert wird). Auf dieser Grundlage behauptet dieses Papier, dass tokenisierte Gelder und Off-Chain-besicherte Stablecoins unter bestimmten Bedingungen fungible Zahlungsmittel sind und dass On-Chain-besicherte Stablecoins prima facie als fungible Zahlungsmittel klassifiziert werden können, solange die identischen Voraussetzungen, die mit der Erzielung der Fungibilität von Zahlungsmitteln für tokenisierte Gelder/Off-Chain-besicherte Stablecoins verbunden sind, erfüllt werden können und unter der Prämisse, dass die On-Chain-Sicherheiten leicht in höherwertiges Geld umgewandelt werden können. Schließlich wird festgestellt, dass algorithmische Stablecoins keine fungiblen Zahlungsmittel sind.